Häufig gestellte Fragen
Im folgenden möchten wir Ihnen häufig von Ihnen genannte Fragen beantworten.
Sollten Sie der Meinung sein, es fehlt hier etwas, nur keine Scheu, schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.
Sollten Ihnen die hier aufgeführten Antworten nicht ausreichen oder zufrieden stellen, lassen Sie es uns wissen. Wir werden Ihre Frage dann mit Ihnen konkret erörtern.
Die Antworten zu den nachfolgenden Fragen finden Sie durch Anklicken der Frage.
Welche Aufbewahrungsfristen sind zu beachten?
- Grundsätzlich sind alle Buchhaltungsunterlagen und Jahresabschlüsse, sowie alle Belege, Kassenbücher und Bankauszüge 10 Jahre aufzubewahren
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Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden Bewirtungsaufwendungen anerkannt?
- Alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen.
- Der Anlass der Bewirtung sollte so genau wie möglich angegeben werden, globale Bezeichnungen wie z.B. "Arbeitsessen" sind nicht ausreichend
- die Höhe der Bewirtungsaufwendungen sollte angemessen sein
- Achten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer (siehe unter Punkt Umsatzsteuerausweis)
- Abzugsfähig sind nur 70% der Nettokosten
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Wann dürfen Geschenke als Ausgaben berücksichtigt werden?
- Steuerlich abzugsfähig sind Geschenke bis maximal 35,00 € pro Person (keine Arbeitnehmer) und Jahr
- Die Geschenke sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen (Dokumentation der Empfänger)
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Wie hoch sind Verpflegungsmehraufwendungen im Inland?
- Abwesenheit mindestens 8 bis 14 Std. --> 6,00 €
- Abwesenheit mindestens 14 bis 24 Std.--> 12,00 €
- Abwesenheit über 24 Stunden --> 24,00 €
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In welcher Höhe dürfen Fahrtkosten abgesetzt werden?
- Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte: 0,30 € wobei nur die Entfernung, also die einfache Strecke, zählt
- Dienstfahrten: 0,30 € je gefahrenem Kilometer
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Wie hoch sind die pauschalen Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit?
- 920,00 €, nur wenn die Werbungskosten insgesamt diesen Betrag übersteigen, ist eine detaillierte Erfassung erforderlich
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Was kostet einem Arbeitnehmer die Überlassung eines Firmen Pkw?
- Für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs muss der Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises monatlich als Einnahmen versteuern.
- Für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte muss zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer monatlich als Einnahmen versteuert werden
- Gerne werden wir Ihnen eine konkrete Berechnung durchführen. Alternativ können Sie sich mit einem der Rechner selbst die Angaben errechnen.
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Wie hat der Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen auszusehen?
- Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150,00 € ist der Ausweis des jeweiligen Steuersatzes ausreichend
- Bei Rechnungen über 150,00 € ist die enthaltene Umsatzsteuer immer zusätzlich als EURO-Betrag auszuweisen. Weitere Informationen finden Sie eine Frage weiter unten.
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Welche Angaben müssen auf Rechnungen über 150 € enthalten sein, damit ein Vorsteuerabzug zulässig ist?
- Datum der Rechnung
- Datum der Leistungserbringung
- Name und Adresse des Leistenden
- Name und Adresse des Empfängers, also Ihre Angaben
- genaue Bezeichnung der Leistung
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Leistenden
- Nettobetrag der Leistung
- Umsatzsteuersatz, derzeit 19% oder 7%
- Umsatzsteuerbetrag
- Bruttobetrag der Leistung
- Im Downloadbereich finden Sie ein Dokument, auf dem ebenfalls alle notwendigen Angaben aufgeführt sind
- Selbstverständlich überwachen wir bei der Erstellung der Buchhaltung die Einhaltung aller Vorschriften und weisen Sie auf fehlende Angaben hin. Gerne können Sie uns auch beauftragen, die notwendigen Änderungen bei Ihren Lieferanten vornehmen zu lassen.
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Wie hoch ist der Freibetrag für Kapitalerträge wie z.B. Zinsen?
- Sparer Freibetrag: 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für Ehegatten
- Werbungskostenpauschbetrag: 51 € für Einzelpersonen und 102 € für Ehegatten
- Bitte denken Sie daran, dass bei allen Kapitalerträgen die Zinsabschlagsteuer einbehalten wird und im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu entscheiden ist, ob es dabei bleibt, oder ob die normale Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz günstiger ist. Wir beraten Sie gerne.
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